
Am 28. September 2025 hat die Schweiz mit 57.7 % Ja-Stimmen den Eigenmietwert abgeschafft. Die wichtigste Steuer-Reform für Wohneigentümer seit Jahrzehnten — mit Folgen, die jede STWEG betrifft.
Die Ausgangslage
Am 28. September 2025 sagten 57.7 % der Schweizer Stimmberechtigten Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts auf selbstgenutztem Wohneigentum. Die Reform tritt voraussichtlich per 1. Januar 2029 in Kraft. Bis Ende 2028 gelten die heutigen Regeln weiter.
Was bedeutet das konkret für Sie als Eigentümer:in in einer STWEG?

Was fällt weg ab 2029
- Versteuerung des Eigenmietwerts auf selbstgenutzten Liegenschaften
- Unterhaltskostenabzug für selbstgenutztes Wohneigentum
- Schuldzinsenabzug (für selbstgenutzte Liegenschaften eingeschränkt)
- Energiespar- und Denkmalabzüge
Was bleibt bestehen
- Schuldzinsenabzug auf vermieteten Liegenschaften
- Unterhaltsabzug bei Renditeobjekten
- STWEG-Bewirtschaftung läuft normal weiter
- Erneuerungsfonds-Einzahlungen

Die Übergangsfrist klug nutzen
Bis Ende 2028 haben Sie Spielraum für strategische Steuerplanung. Drei Punkte, die jetzt geprüft werden sollten:

1. Sanierungen vorziehen
Werterhaltende Renovationen wie Dach, Fassade, Fenster oder Heizung jetzt durchführen, solange die Unterhaltskostenabzüge noch gelten. Nach 2029 entfällt dieser Abzug für selbstgenutztes Wohneigentum.
2. Hypothek strategisch planen
Der Schuldzinsenabzug fällt für selbstgenutzte Liegenschaften weitgehend weg. Das verändert die Logik: Hohe Hypotheken aus Steueroptimierungsgründen verlieren ihren Reiz. Lohnt sich Amortisation nun mehr als früher? Wann läuft Ihre Fixhypothek aus? Diese Fragen sollten neu durchgerechnet werden.
3. Erneuerungsfonds prüfen
Als STWEG-Eigentümer:in zahlen Sie regelmässig in den Erneuerungsfonds ein. Diese Einzahlungen sind unter bestimmten kantonalen Regeln heute steuerlich abzugsfähig. Steht Ihre STWEG vor grösseren Sanierungen, könnte es Sinn machen, Einzahlungen in die Übergangsfrist zu konzentrieren.
Jede Situation ist anders
Die richtige Strategie hängt von Ihrem Einkommen, Vermögen, der Hypothekenhöhe, Ihrem Kanton und Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht — und genau deshalb lohnt sich das persönliche Gespräch.
Sprechen wir über Ihre Situation
Bei WIDET Immobilien begleiten wir Eigentümer:innen und STWEG-Gemeinschaften in Zürich und Umgebung. Wir schauen mit Ihnen Ihre konkrete Situation an und finden den Weg, der für Sie steuerlich am besten passt.
Kontakt:
E-Mail: info@widet.ch
Web: www.widet.ch

Hinweis: Dieser Beitrag widerspiegelt den Stand Mai 2026. Die kantonale Umsetzung ist teilweise noch offen. Eine abschliessende Beurteilung erfolgt jeweils im Einzelfall.